ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES SPORTCENTER PRATERSTERN – BUNDESBAHNSPORTVEREIN WIEN
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
a. Der Begriff „Betreiber“ beschreibt den Bundesbahnsportverein Wien (BBSV) (ZVR-Zahl 928657997).
b. Der Begriff „Sportcenter“ beschreibt das Sportcenter Praterstern, befindlich in der Prater Hauptallee 2a, 1020 Wien.
c. Der Begriff „Kund:in“ bezieht sich auf jene natürliche und juristische Person (insb. Verbraucher:in), welche die Buchung des Sportangebots oder der Räumlichkeiten des Sportscenters online oder offline vornimmt. Dazu zählen insbesondere Mitglieder und Nutzer:innen der Kursangebote. Der/die Kund:in ist Vertragspartner:in des Betreibers.
d. Der Begriff „Sportangebot“ bezieht sich auf alle im Sportcenter angebotenen Leistungen, wie beispielsweise Mitgliedschaften, Buchungen von Kegelbahnen oder Kursen.
e. Der Begriff „Fitnessvertrag“ bezieht sich auf das zwischen dem Betreiber und dem/der Kund:in abgeschlossene Rechtsgeschäft zur Inanspruchnahme des Sportangebots.
2. GELTUNGSBEREICH DER AGB
Die AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber und den Kund:innen. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Betreiber und den Kund:innen abgeschlossen wird und gelten auch im Falle eines vorvertraglichen Probetrainings.
Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil der AGB.
Die AGB können von den Kund:innen für den Zweck der Online-Anfrage auf deren Computern dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden.
Die aktuell gültigen AGB sind der Homepage zu entnehmen und liegen in der Rezeption des Sportcenters physisch auf.
3. ÄNDERUNGEN DER AGB
Der Betreiber behält sich das Recht vor, seine AGB zu ändern. Die Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt auf digitalem Weg und durch Aushang in der Rezeption des Sportcenters. Die Änderung wird erst gültig, sobald der/die Kund:in den neuen AGB zustimmt.
In dem Fall, dass die Kund:innen den neuen AGB nicht zustimmen, behält sich der Betreiber das Recht der gänzlichen oder teilweisen Sperrung des Zugangs sowie die fristlose Kündigung des Fitnessvertrags vor.
4. ÖFFNUNGSZEITEN
Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage (www.sportcenterpraterstern.at) zu entnehmen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern und diese auf der Homepage und in der Rezeption des Sportcenters bekanntzumachen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, an bestimmten Tagen das Sportcenter für Veranstaltungen oder Reparatur- sowie Instanthaltungsarbeiten teilweise oder gänzlich zu schließen. Eine Schließung wird sowohl auf der Homepage als auch in der Rezeption des Sportcenters bekanntgemacht.
5. DATENERFASSUNG
Die für die Nutzung des Sportcenters und die Buchung der Sportleistungen erfassten Daten werden entsprechend den aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Der Betreiber versendet Mitteilungen an die zuletzt bekanntgegebene Kontaktadresse. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Betreiber mitzuteilen.
6. PREISE
Die Preise sind den aktuellen Preislisten unten den jeweiligen Reitern auf der Webseite (www.sportcenterpraterstern.at) zu entnehmen. Die Preise gelten einschließlich aller Abgaben und Zuschläge.
Der Betreiber behält sich Preisänderungen vor. Preiserhöhungen finden nur statt, sofern Kostenänderungen eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen. In dem Fall, dass die Kund:innen den Preisänderungen nicht zustimmen, behält sich der Betreiber das Recht der gänzlichen oder teilweisen Sperrung des Zugangs sowie die fristlose Kündigung des Fitnessvertrags vor.
7. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BUCHUNG
Buchungen des Sportangebots können per Mail an office@sportcenter-praterstern.at, telefonisch unter +43 (0) 664 266 05 97, über den Buchungsanbieter Eversports oder persönlich vor Ort im Sportcenter erfolgen.
8. VERTRAGSABSCHLUSS
Die persönliche, schriftliche oder telefonische Anfrage zur Buchung des Sportangebots durch den/die Kund:in stellt ein verbindliches Angebot dar.
Ein Fitnessvertrag kommt durch persönliche oder schriftliche Bestätigung des Betreibers zustande.
Wird eine Buchungsanfrage über den Anbieter Eversports gestellt, stellt dies ein verbindliches Angebot dar. Eversports tritt dabei ausschließlich als Auftragsverarbeiter des Betreibers auf. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Buchungsbestätigung des Betreibers kommt ein Fitnessvertrag mit dem Betreiber zustande.
Der Vertragsabschluss mit einer/m minderjährigen Kund:in kann ausschließlich nach Vollendung des 16. Lebensjahres und mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Der/Die Kund:in hat bei Abschluss des Fitnessvertrags wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen und dem Betreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
Die Übertragung eines Fitnessvertrags auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
9. LEISTUNGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Betreiber und dem/der Kund:in abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
10. ENTGELT UND ZAHLUNGSVERZUG
Die Zahlung des Entgelts hat stets vor Inanspruchnahme des jeweiligen Sportangebots im Rahmen der Buchungsanfrage zu erfolgen, andernfalls wird die Buchungsanfrage nicht bearbeitet.
Wird eine Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (siehe Punkt 11.1) verlängert, wird das Entgelt für die Verlängerungsperiode am ersten Werktag nach Ablauf der vorhergehenden Vertragsdauer fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% p.a. in Rechnung zu stellen und notwendige Betreibungskosten geltend zu machen.
11. VERTRAGSDAUER und KÜNDIGUNG
11.1 Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer richtet sich nach dem jeweils gewählten Angebot.
Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist die Kündigung des Fitnessvertrags ausgeschlossen.
Möchte der/die Kund:in den Fitnessvertrag mit Ablauf der Mindestvertragsdauer beenden, so ist dies dem Betreiber spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitzuteilen, andernfalls verlängert sich der Fitnessvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang beim Betreiber.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Fitnessvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
11.2 Außerordentliche Kündigung
Der Betreiber kann den Fitnessvertrag jederzeit – auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -terminen kündigen, wenn
11.2.1 der/die Kund:in mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist und die Bezahlung trotz einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
11.2.2 der/die Kund:in trotz entsprechender Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Sportcenters verstößt;
11.2.3 der/die Kund:in im Sportcenter eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
12. STORNOBEDINGUNGEN
Die Stornierungsmöglichkeiten richten sich nach den jeweiligen Sportangeboten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Buchungen nicht stornierbar sind.
12.1 Shaped by iB
Klassen des Anbieters Shaped by iB können nur im Paket erworben werden. Einzelne Einheiten können 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Die stornierte Einheit wird gutgeschrieben, eine Rückerstattung des bezahlten Entgelts erfolgt nicht.
12.2 Fitnessboxen
Einheiten des Kurses Fitnessboxen können nicht storniert werden. Nicht besuchte Einheiten verfallen.
13. RÜCKTRITTSRECHT
Wird ein Fitnessvertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Sportcenters abgeschlossen (§ 3 Z 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)), oder handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) hat der/die Kund:in das Recht vom Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG).
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Ausgenommen sind Fitnessverträge, welche die Buchung einer spezifischen Leistung zum Gegenstand haben. Da es sich in diesem Fall um eine Freizeitbetätigung mit einem bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum für die Vertragserfüllung handelt, besteht in diesem Fall kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
14. NUTZUNG DES SPORTCENTERS
14.1 Zutrittsberechtigung
Der/Die Kund:in ist zur Betretung und Nutzung des Sportcenters und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des abgeschlossenen Fitnessvertrags berechtigt.
Nach Vertragsabschluss wird dem/der Kund:in die Zutrittsberechtigung in Form eines Chips übergeben. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Zutrittsberechtigung ist untersagt. Die Zutrittsberechtigung ist sorgfältig zu verwahren. Der Verlust der Zutrittsberechtigung ist dem Betreiber sofort zu melden. Die verlorene/beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit. Der Betreiber behält sich die Geltendmachung allfälliger in diesem Zusammenhang angefallenen Bearbeitungsgebühren ausdrücklich vor.
14.2 Begleitpersonen
Begleitpersonen, wie privaten Betreuungspersonen, kann der Zutritt zum Sportcenter bis auf Widerruf gestattet werden. Die Benutzung der Trainingsgeräte oder die Teilnahme an Kursen ist Begleitpersonen untersagt. Der/Die Kund:in hat die Begleitperson über nachstehende Verhaltensregeln zur Nutzung des Sportcenters umfassend zu informieren. Begleitpersonen haben die Verhaltensregeln – bei sonstigem Ausschluss – umfassend zu befolgen. Kund:innen haften für ihre Begleitpersonen.
14.3 Anmeldung, Einweisung, Anweisung
Alle Kund:innen haben sich unmittelbar nach dem Betreten des Sportcenters bei der Rezeption zu melden.
Die erstmalige Nutzung des Sportcenters darf nur nach einmaliger Einweisung durch das Personal des Sportcenters erfolgen.
Den Anweisungen des Personals des Sportcenters ist stets Folge zu leisten.
14.4 Allgemeine Verhaltensregeln und Meldung von Schäden und Verunreinigungen
Das Sportcenter ist zweckentsprechend und schonend zu behandeln.
Die Kund:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Festgestellte Schäden und Verunreinigungen sind von den Kund:innen unverzüglich dem Personal des Sportcenters zu melden.
Jede(r) Kund:in hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Kund:innen ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
14.5 Nutzung der Fitnessgeräte und -räumlichkeiten
Die Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jede(r) Kund:in ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgeräts über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.
14.6 Mitnahme von Gegenständen / Tieren
Mitgebrachte Gegenstände sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Sportscenter zurückgelassen werden.
Die Mitnahme von Waffen, alkoholischen Getränken, Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigender Mittel ist untersagt.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
Die Mitnahme von eigenem Sportequipment darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.
Die Mitnahme von Speisen ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen hat ausschließlich an der Snackbar in dem hierfür vorgesehenen Bereich zu erfolgen.
Die Mitnahme von Getränken in Glasbehältern ist nicht erlaubt.
14.7 Hygienevorschriften
Das Betreten der Fitnessräumlichkeiten des Sportcenters ist ausschließlich mit sauberen Sportschuhen gestattet.
Kund:innen haben stets ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Fitnessgeräten, Matten und sonstigen Einrichtungen unterzulegen ist.
Sämtliche Bereiche des Sportcenters sind sauber zu halten bzw. von Kund:innen so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
14.8 Sauna
Für die Sauna gilt eine eigene Saunaordnung, welche im Ruheraum vor der Saunakabine ausgehängt ist. Mit Benutzung der Sauna bestätigen die Kund:innen in Kenntnis der Saunaordnung zu sein.
14.9 Aufsichtspflicht
Der Betreiber übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht für minderjährige Kund:innen.
14.10 Leihgegenstände und Garderobenschlüssel
Alle Schlüssel zum Aufsperren der Garderoben o.Ä. sowie alle vom Personal des Sportcenters ausgegebenen Leihgegenstände (z.B. Handtücher, etc.) sind nur gegen eine Kaution (Ausweis, Schlüsselbund oder Geld) erhältlich. Sollte ein Schlüssel oder ein ausgeliehener Gegenstand verloren oder beschädigt werden, behält sich der Betreiber die Geltendmachung einer entsprechenden Gebühr ausdrücklich vor.
15. WERT- UND FUNDGEGENSTÄNDE
Bei Verlust oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Fundgegenstände sind bei der Rezeption (Wertgegenstände gegen Bestätigung) abzugeben.
16. VERANSTALTUNGEN
Sportveranstaltungen und sonstige Events dürfen nur auf Basis eines Vertrags mit der Geschäftsleitung unter den dort festgelegten Bestimmungen abgehalten werden. In diesem Fall haftet neben den Teilnehmer:innen auch der/die Veranstalter:in für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Veranstaltungsgesetz und dieser AGB.
17. VIDEOÜBERWACHUNG
Um die größtmögliche Sicherheit unserer Gäste und des Personals zu gewährleisten, wird die Sportanlage (mit Ausnahme intimer Bereiche wie Garderoben, Sanitäranlagen etc.) videoüberwacht (Näheres hierzu in unser Datenschutzerklärung).
18. WERBUNG – WERBEAUFNAHMEN
Das Anbringen von Plakaten sowie das Auflegen von Flyern, Prospekten, Annoncen und dergleichen bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Der Verkauf von Waren aller Art ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften nur nach Bewilligung der Geschäftsleitung gestattet.
Das Aufnehmen von Bild- oder Tonmaterial in unserer Anlage zu kommerziellen Werbezwecken ist ohne vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung strengstens untersagt und verpflichtet zur Entrichtung einer zusätzlichen Werbegebühr.
19. HAFTUNG
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, fremdes Verschulden oder andere Nutzer:innen verursacht werden.
Der Betreiber haftet für Pflichtverletzungen – soweit es sich um Verbraucher:innen handelt – nur, wenn ihm nach den gesetzlichen Vorschriften vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zugerechnet wird (§ 1313a ABGB). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden (z.B. Verdienstentgang und entgangener Gewinn). Weiters haftet der Betreiber lediglich für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verlorene oder vergessene Gegenstände. Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, ihre Wertgegenstände sicher aufzubewahren.
Die einzelnen Kund:innen haften dem Betreiber für alle Beschädigungen und Verunreinigungen im Sportcenter und an den Leihgegenständen, die von diesen verursacht wurden.
Der/die Kund:in haftet für das Verhalten von Begleitpersonen.
Ist der/die Kund:in Unternehmer:in im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuchs übernimmt der Betreiber – soweit dies gesetzlich zulässig ist – für Schäden keine Haftung.
20. SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
21. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das sachlich zuständige Gericht in Wien (Handelsgericht Wien). Für Verbraucher gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
Stand/Gültig ab: 01.09.2025
